FAQs
zu Übersetzungsdiensten
Hier haben wir häufige Fragen rund um die Themen Übersetzungen, Übersetzungsdienstleistungen sowie Preise von Übersetzungen zusammengestellt. Darüber hinaus erklären wir auch die Vorgehensweise bei den verschiedenen Übersetzungen sowie die Form, in der uns die Texte am besten zur Übersetzung geliefert werden sollten, damit das Übersetzen rasch und unkompliziert abgewickelt wird.
Professionelle Übersetzungen und Dolmetschdienste sind hochspezialisierte Dienstleistungen. Wer bei solchen Diensten spart, kauft im Allgemeinen teuer ein. Denn entweder genügen die Ergebnisse nur bescheidenen Ansprüchen oder es muss nachgebessert werden. Das kostet.
Was als Mindestmaß an Qualität erwartet werden kann: Vollständigkeit und Exaktheit der Wiedergabe, korrekter Sprachgebrauch, Beherrschung der Grammatik. Das bedeutet, dass dem Leser einer Übersetzung die richtigen Inhaltevermittelt werden und der Text sprachlich einwandfrei ist.
Übersetzerische Leistungen werden üblicherweise nach Zeilen der Übersetzung bezahlt. Die Zeile umfasst 55 Anschläge (inklusive Leerzeichen). Die Honorare richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Ausgangstextes und dem zu erwartenden Aufwand. Sie liegen derzeit (Jänner 2014) bei Euro 1,38 bis 2,03. Für spezielle Textkategorien (Werbetexte, Packlisten, Buchtexte) werden gesonderte Vereinbarungen getroffen (z.B. pro Wort, Normseiten, Gewinnbeteiligung, Tantiemen). Bei Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden. Für zusätzliche Leistungen, wie Bearbeitung des Originaltextes, Terminologie, Layout, Korrekturen usw., wird in der Regel der Zeitaufwand in Rechnung gestellt (Stundensatz ca. Euro 70). Allfällige Weiterverwertungen der Übersetzung werden gesondert verrechnet. Für beglaubigte Übersetzungen gibt es eigene gesetzliche Bestimmungen (siehe Gebührenanspruchsgesetz 1975 in der Fassung BGBl II Nr. 407/1997) bzw. werden beglaubigte Übersetzungen für Privatpersonen nach der Tarifempfehlung des OVGD verrechnet (Amtsblatt der österreichischen Justizverwaltung vom 5. August 1993). Die Tatsache, dass das Honorar anhand der Übersetzung berechnet wird, die bei der Erstellung einer Kostenkalkulation noch nicht vorliegt, macht präzise Angaben schwierig. Zu berücksichtigen ist, dass Übersetzungen – abhängig von der jeweiligen Zielsprache – bisweilen länger als das Original sind.
Bei den folgenden Beispielen ist davon auszugehen, dass alle Preisangaben exklusive Umsatzsteuer zu verstehen und unverbindlich sind, also nur der Orientierung dienen.
Den Websites wird aus gutem Grund ein ganzes Kapitel gewidmet. Kostenvoranschläge für Word-Dokumente, Excel-Dateien und sogar für Texte auf Papier lassen sich in der Regel relativ problemlos mit Hilfe moderner Geräte (Scanner) erstellen. Bei Dokumenten, die uns in Form einer Datei übermittelt werden, kann der Kostenvoranschlag daher noch am selben Tag mit einer sehr genauen Treffsicherheit erstellt werden.
Bei Websites ist die Sache leider etwas komplizierter. Viele Kunden übermitteln uns ihren Link mit der Bitte um einen Kostenvoranschlag und erwarten sich – zu Recht – eine prompte Antwort.
Websites zeichnen sich jedoch durch eine Vielfalt von Eigenschaften aus, die die Kostenabschätzung für uns sehr schwierig macht. Auf Grund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten einer Homepage (von Text dominierten, statischen HTML-Seiten über grafisch – mit JAVA-Applets, animated GIFs oder FLASH-Movies – gestylte Image-Sites bis zu dynamischen Hi-Tech-Sites (die z. B. herkömmliches Web-Design mit Audio- und Videotechnik kombinieren) oder E-Business-Sites mit modernster Datenbankstruktur (z. B. Online-Shop-Systeme) ist uns eine einfache Kostenschätzung aus technischen Gründen nicht möglich. Der Zeitaufwand für die Durchforstung einer Website mit allen Grafiken, Links, Datenbanken usw. ist jedoch erheblich und mit hohen Kosten verbunden.
Da wir Ihnen weiterhin die Möglichkeit bieten wollen, kostenlos, rasch und unkompliziert einen Kostenvoranschlagzu erhalten, sollte die folgende Vorgangsweise gewählt werden: Wir erhalten von Ihnen einen sogenannten „Fließtext“, d. h. der gesamte in der Homepage (wie auch in den Grafiken) vorhandene Text wird uns in Form eines Word-Dokuments bzw. einer ASCII-Datei (eine reine Textdatei) übermittelt. Ihr Webmaster bzw. Ihre Werbeagentur/-abteilung müsste alle Texte in entsprechender Form bereitstellen können. Dies ermöglicht uns nicht nur eine genaue und sehr rasche Abschätzung des Auftragsumfangs, der damit verbundenen Kosten und eine genaue Zeitplanung, sondern verschafft auch dem Übersetzer bzw. der Übersetzerin einen guten Überblick über die zu übersetzende Gesamtmenge an Text, was mögliche Fehlerquellen (wie übersehene Seiten) vermeidet.
Ein weiterer problematischer Aspekt einer Homepage liegt in der Natur dieses Produkts. Vielfach vereinen Websites verschiedene Textarten (z. B. werbliche und fachspezifische Informationen über Produkte des Unternehmens, Informationen für Investoren, Bilanzkenndaten u.v.a.) in sich. In Übersetzerkreisen ist es üblich, sich auf gewisse Spezialgebiete zu konzentrieren. Daher ist die Vergabe einer Website an nur einen Übersetzer problematisch. Meist wird es notwendig sein, ein Team für die Übersetzung zusammenzustellen bzw. eine gründliche Nachkontrolle vorzunehmen. Man sollte weiters bedenken, dass Übersetzer keine Werbetexter sind. Es empfiehlt sich, bei stark werblich orientierten Homepages eine Werbeagentur im jeweiligen Land zu beauftragen, die die Texte noch entsprechend werblich adaptiert – was nun nicht bedeutet, dass eine Übersetzung falsch oder schlecht ist. Eine Übersetzung kann nun einmal nur auf der Grundlage des vorliegenden Ursprungstextes gemacht werden. Weicht man zu stark von der Vorlage ab, dann ist es keine Übersetzung mehr. Bleibt man zu stark am Originaltext hängen, dann wirkt die Übersetzung in der Fremdsprache meist „unnatürlich“. Oft genügt es, die örtliche Niederlassung Ihres Unternehmens (sofern vorhanden) zu bitten, allfällige Adaptierungen vorzunehmen.
Mit dieser Vorgangsweise wird sichergestellt, dass Sie einen guten Text erhalten, der Ihr Unternehmen im richtigen Licht erscheinen lässt und – zu guter Letzt – zu mehr Umsatz führt.
Zu dieser Art von Übersetzungen zählt auch die Übertragung von Firmenslogans und Headlines. Anhand des vorhandenen Textes muss in der Fremdsprache getextet werden. Dabei sollen die Inhalte, das Image und die richtige Stilebene übertragen werden. Die Erstellung der Broschüre erfordert meist mehrere Sitzungen und Überarbeitungen. Aus diesem Grund wird entweder der Zeilenpreis über dem Normaltarif liegen oder ein Zuschlag für den Mehraufwand vereinbart. Slogans in der Fremdsprache werden gesondert verrechnet (ab Euro 360). Diese Kosten gelten für das Finden eines Slogans oder die Anpassung einer Übersetzung an die jeweilige Zielkultur, was mehr Kreation als Übersetzung bedeutet. Auch hier ist der Schutz des Urheberrechtes ganz besonders zu berücksichtigen.
Kosten für die Erstellung einer Imagebroschüre mit 12 A4-Seiten und 400 Zeilen
ca. Euro 725 (zzgl. 20 % MWSt.).
Das Original umfasst ca. 130 Manuskriptseiten. Der Text enthält abwechselnd Regieanweisungen und Dialoge in unterschiedlicher Zeilenlänge und mit unterschiedlichen Textmengen je Seite. Da er nicht elektronisch zur Verfügung steht, kann der tatsächliche Umfang nur geschätzt werden: Regieanweisungen ca. 37 Seiten zu ca. 2.160 Anschlägen plus Dialog ca. 95 Seiten zu ca. 1.100 Anschlägen = 184.420 Anschläge. Dividiert durch 55 Anschläge (pro Zeile) ergibt das insgesamt 3.353 Zeilen. Der deutsche Text wird rund 15 % länger sein. Auf dieser Grundlage wird dann der Kostenvoranschlag erstellt.
Beglaubigte Übersetzung einer österreichischen Geburtsurkunde im Umfang von 20 Zeilen. Die Kosten werden üblicherweise pauschaliert. Die Kosten belaufen sich ca. auf Euro 50-70 (zzgl. 20% MWSt.), je nach Umfang des zu übersetzenden Textes. Inkludiert sind die vom Gerichtsdolmetscher üblicherweise verrechneten Beglaubigungsgebühren.
20 % MWSt.).
Der Auftraggeber sollte nachträglich keine eigenmächtigen Veränderungen an der Übersetzung durchführen. Zum einen können sich damit Fehler einschleichen, zum anderen dürfen Veränderungen, Kürzungen oder Bearbeitungen gemäß Urheberrecht nur im Einvernehmen mit dem Übersetzer oder der Übersetzerin durchgeführt werden. Das Urheberrecht sieht auch die Nennung des Übersetzernamens im Zusammenhang mit dem Werk vor.
Dieses Gesetz sieht eine andere Regelung als die sonst anzuwendenden Bestimmungen des ABGB (§ 1295 ABGB, § 1324 AGBG) vor. Im Falle des freiberuflichen bzw. gewerblichen Übersetzens wird die Haftung gemäß dem ABGB und HGB sowie nach den Bestimmungen über die Schadenersatzpflicht des Sachverständigen geregelt.
Auftraggeber haben darauf zu achten, dass die gelieferten Ausgangstexte fachlich und sprachlich korrekt sind, da sie für Fehler, die aus Mängeln in den Ausgangstexten entstehen, verantwortlich sind. Professionell arbeitende Übersetzer und Übersetzerinnen machen auf Fehler aufmerksam, die nachträglich in der gelieferten Übersetzung entdeckt werden. Stilistische Verbesserungen oder Abstimmungen von spezifischen Terminologien sind keine Übersetzungsmängel. Werden Mängel innerhalb einer angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so besteht kein Anspruch auf Preisminderung.
Die DIN 2345 „Übersetzungsaufträge“ behandelt die Ablauforganisation eines Übersetzungsauftrags und enthält Anforderungen an die Qualifikation des Übersetzers, Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Übersetzer, Bereitstellung von Informationen durch den Auftraggeber, Weitervergabe und Aufteilung von Übersetzungsaufträgen, Vorgangsbegleitende Dokumentation etc. (April 1998, Euro 38,50 zzgl, 20 % MWSt., erhältlich beim Österreichischen Normungsinstitut, Tel. 01/213 00 805).
Diese Norm gilt nicht für Dolmetschungen.
Die DIN 2345 sieht die Möglichkeit einer Registrierung bei DIN CERTCO vor, das ist jedoch keine Zertifizierung.
Am Österreichischen Normungsinstitut wurde Anfang des Jahres der Fachnormenausschuss 239 „Dienstleistungen – Übersetzen und Dolmetschen“ gegründet, der sich mit der Ausarbeitung einer über den Anwendungsbereich der DIN 2345 hinausgehenden Norm befasst.
Dieses Angebot können wir leider nur einem Verlag oder Unternehmen, jedoch nicht Privatpersonen unterbreiten.
Das stellt keinerlei Problem dar. Bitte vermerken Sie auf dem zu übersetzenden Dokument genau die zu bearbeitende Textpassage.
Natürlich gibt es nach Beendigung einer Übersetzung noch eine „Finale Abnahme“ durch einen unserer Übersetzer.
Sie können den Text gerne zu unseren Bürozeiten (Montag – Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr oder Freitag 09:00 – 15:00 Uhr) persönlich zu uns in die Tomaschekstraße 30 bringen. Die schnellere Variante wäre, das Dokument via E-Mail zu schicken. Ausgedruckte Texte können Sie uns via Botendienst oder Post zukommen lassen.
Entweder als Drucksorte via Botendienst oder Post oder Sie benützen kostenfreie Plattformen im Internet, über die große Datenmengen verarbeitet werden können. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Meistens erfolgt die Retournierung der Texte, wie wir sie bekommen haben, das heißt entweder über E-Mail oder als Ausdruck via Post oder Botendienst. Ganz wie es Ihnen am besten passt.
Selbstverständlich steht das vertrauliche Behandeln Ihrer Unterlagen an oberster Stelle. Nur unsere Mitarbeiter haben Einsicht in Ihre Dokumente.
Unter einer Normzeile verstehen wir Übersetzer 55 Anschläge ( Leerzeichen, Buchstaben und Satzzeichen). Zumeist werden die Anschläge beim Schreiben bereits automatisch gezählt, Sie müssen nur noch die Gesamtanzahl der Anschläge durch 55 dividieren, um die Anzahl der Normzeilen zu erhalten. In der Regel gilt auch, dass eine reale Zeile etwas mehr als 55 Anschläge enthält (das hängt natürlich ein wenig von der Schriftart und -größe ab).
Die Angebotslegung erfolgt anhand des Ausgangstextes. Dieser wird herangezogen, um aufgrund von Erfahrungswerten den voraussichtlichen Umfang des Zieltextes zu ermitteln. Die Kalkulation und die Verrechnung basieren also auf dem (voraussichtlichen) Zieltext.
Es kann sehr wohl einen Preisunterschied zwischen Ausgangssprache und Zielsprache geben. Manche Sprachen verwenden weniger Wörter als andere. um den selben Inhalt auszudrücken.
Da wir fast ausschließlich mit Nativ-Speakern im jeweiligen Land zusammenarbeiten, richtet sich unsere Preisgestaltung nach dem landesüblichen Lohnniveau.
Es wäre unseriös eine Preisauskunft zu geben, ohne vorher das Dokument gesehen zu haben. Der Preis richtet sich nach Länge und Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes.
Die von uns im Angebot angegebenen Preise sind alle ohne Mehrwertsteuer, somit fallen dann noch zusätzlich 20% Steuer an.
Kontaktieren Sie uns
Wenn Sie Ihr anstehendes Projekt mit uns genauer besprechen möchten, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. Unsere Experten erstellen gerne ein Angebot und helfen Ihnen bei der prompten Durchführung Ihres Auftrages.